KDK MEDIA – AGBs

Auftraggeber sind in der Regel Sie, Auftragnehmer ist KDK MEDIA (Klaus Dieter Kaczmarek). Die AGBs von KDK MEDIA haben in den u. g. Punkten immer Vorrang vor den AGBs des Auftraggebers.

Honorare sind mit den jeweiligen Auftraggebern im Voraus ausgehandelt und werden in regelmäßigen Abständen dem Markt angepasst. Nach längerer Auftragspause sollte der Auftraggeber/Disponent/Crew-Booker den aktuellen Tagessatz erfragen, oder auf der passwortgeschützten Webseite „www.kdkmedia.de/honorare“ abrufen. Der Tagessatz gilt ohne Mehraufwand, Spesen, Fahrtkosten und Zuschläge.

Tagessatz ist ein Grundhonorar für maximal 10 Stunden, alles darüber hinaus ist Mehraufwand. Halbe Arbeitstage gibt es nicht, halbe Reisetage müssen vorher vereinbart werden und müssen unter 5 Stunden liegen (Baustellenbesichtigung am Reisetag ist Arbeitszeit). Die Zeitberechnung für einen Auftrag beginnt aus versicherungstechnischen Gründen immer ab KDK MEDIA, unabhängig von der jeweiligen Berechnung. Tageseinsätze unter 10 Stunden sind ein ganzer Tagessatz.

Mehraufwand fällt ab der 11. Stunde an. Diese beträgt dann 1/10 vom jeweiligen vereinbarten Tagessatz. Jede angefangene halbe Stunde wird berechnet. Arbeitszeiten sind leider durch unerwartete Ereignisse nicht immer genau zu definieren, dennoch sollte in der Jobplanung zwischen den Arbeitszeiten genügend Ruhezeit eingeplant werden, damit der Job nicht durch Schlafmangel gefährdet wird, oder man unausgeschlafen die Heimreise beginnt, auch ist die Unfallgefahr bei zu wenig Schlaf erhöht. Geplante Arbeitszeiten sollten in der Regel einen 10 Stunden Tag nicht überschreiten.

Nachtarbeit wird mit 2 Tagessätzen berechnet, da die Arbeitszeit am ersten Tag beginnt und am darauffolgenden Tag erst endet.

Reisezeit ist generell Arbeitszeit, bei Anreise direkt zum VA-Ort zählt die Zeit ab KDK MEDIA, bei Transport zum VA-Ort durch den Auftraggeber zählt die Zeit ab Firmensitz des Auftraggebers , wobei die Anreise zum Auftraggeber im Nahbereich (ca.50 KM) zu Lasten von KDK MEDIA geht.

Reisekosten zum Auftraggeber fallen in der Regel nicht an. Nur bei direkter Anreise zum VA-Ort berechnen wir die entstehenden Kosten zum VA-Ort (PKW/Bahn/Taxi/Zeit). PKW-Kosten werden ab dem ersten Kilometer berechnet.

Spesen sind für den Auftraggeber immer ein zusätzlicher Kostenfaktor. KDK MEDIA berechnet generell keine Spesen wenn die Verpflegung vor Ort durch den Auftraggeber organisiert ist.

Verpflegung sollte vor Ort vom Auftraggeber organisiert werden wenn nicht berechnen wir bei mehrtägigen Reisen mit Übernachtung eine Verpflegungspauschale pro Tag im Inland und entsprechend pro Tag im Ausland, alternativ gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Spesensätze/Spesentabelle.

Auslagen für Taxi/Bus/Bahn/Flug/Hotel durch KDK MEDIA im Voraus oder vor Ort werden in jedem Fall vom Auftraggeber zurück erstattet. Hotelzimmer mit Frühstück werden generell vom Auftraggeber mit einer Kostenübernahme vorbestellt und gebucht. Bei Buchungen ohne Frühstück wird das Frühstück nachberechnet. Die Hotelkategorie sollte mindestens 3*** betragen.

Pausen sind keine ausgedehnten Aktionen, sondern dienen während der Arbeitszeit nur zur kurzzeitigen Nahrungsaufnahme und dürfen nicht in Abzug gebracht werden. Sollte der Auftraggeber auf Abzug der Pausen bestehen, wird nach 5 Stunden Arbeit genau eine Stunde Pause gemacht, unabhängig von der jeweiligen Arbeitssituation vor Ort, die Tagesarbeitszeit inklusive Pause beträgt dann 11 Stunden.

Jobstornierungen können immer mal vorkommen, aber egal ob mündlich oder schriftlich bestätigt, es sind Stornierungskosten, bzw. Ausfallhonorare zu zahlen. Es werden folgende Storno- bzw. Ausfallhonorare berechnet:

  • unter 1 Woche vor Jobbeginn 80% – 100% … situationsabhängig
  • unter 1 Monat vor Jobbeginn 50%
  • generell alle beauftragten Jobs mindestens 30%

sollte für den gebuchten Zeitraum ein Ersatzjob in ähnlichem Umfang vom Auftraggeber bereitgestellt werden entfallen die Stornokosten, bzw. das Ausfallhonorar. Der Ersatzjob sollte einen ähnlichen Umfang wie der stornierte Job haben und nicht mit anderen Jobs anderer Auftraggeber kollidieren. In der Regel ist aber die Handhabung von Stornierungen immer in der Hand des Auftragnehmers.

OFF Zeiten/OFF Tage werden durchgezahlt, es sei denn, es wird vorher anders ausgehandelt.

PSA/Werkzeug wird von KDK MEDIA jobabhängig mitgebracht. Sicherheitsgrundlagen sind bekannt.

Vermietung von Geräten und Werkzeug erfolgt jobabhängig oder separat. Sobald ein Gerät oder ein Werkzeug angemietet, bzw. zur Verfügung gestellt wird haftet der Auftragnehmer/Mieter zu 100 Prozent für die geliehenen, angemieteten, oder zur Verfügung gestellten Geräte oder Werkzeuge. Die Haftung gilt bei Verlust, Beschädigung und Diebstahl im Ganzen oder auch nur teilweise. Bitte schließen sie dafür eine entsprechende Versicherung ab.

Zahlungsziel ist 14 Tage ab Rechnungsdatum. Skontoregelungen oder gesonderte Zahlungsziele werden auf der Rechnung gesondert angegeben. 

Änderungen, Erweiterungen der AGBs werden nicht automatisch mitgeteilt, bitte informieren sie sich direkt auf der Webseite.

Salvatorische Klausel. „Sollte eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen AGBs nicht berührt“.

Vertragsverhältnis. Die Auftragsannahme durch KDK MEDIA erfolgt grundsätzlich immer auf Grundlage dieser AGBs, alles andere muss schriftlich definiert werden.

© www.kdk.de  /  Stand: 09-2017